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Zu Unrecht gelten Patente als schwer zugänglich und schwer verständlich:
Patentrecherchen sind einfacher als allgemein
angenommen!
Auch für Wissenschaftler wird es immer wesentlicher, fundamentale Patentdaten zu
verstehen und die verfügbaren Suchwerkzeuge für Patentrecherchen handhaben zu können.
Nur so werden neue Entwicklungen in der Forschung nicht
verpaßt!
Dieser Kursus wurde konzipiert, um Wissenschaftler und Studierende an eigene Patentrecherchen heranzuführen.
Nach einigen allgemeinen Hinweisen zu Patenten (Definition, Voraussetzungen, Aufbau, Patenterteilungsverfahren) werden die Schritte einer Patentsuche
(Aufbau der Recherchestrategie) erläutert.
Ausführliche Beschreibungen der Suchmöglichkeiten im Internet nach deutschen, europäischen, US-amerikanischen, japanischen Patenten und Weltpatenten folgen unter Anführung von Suchbeispielen.
Literaturhinweise und Hinweise auf Patentlink-Sammlungen werden ebenfalls angeführt.
Was ist ein Patent?
Patent: technisches Schutzrecht, schützt Ideen und
Erfindungen
Erfindung: Lehre zum technischen Handeln, technische Lösung für technisches
Problem
Patentierbare Bereiche:
Technische Gegenstände und Verfahren, etwa Maschinen, Vorrichtungen, Geräte und deren Teile; chemische Erzeugnisse; Arzneimittel;
Verfahren zum Herstellen von Erzeugnissen, Arbeits- und Anwendungsverfahren; mikrobiologische Verfahren und deren Anwendung.
Nichtpatentfähige Bereiche:
ästhetische Formschöpfungen (Design)
Regeln für Spiele und reine EDV-Programme (Software)
Entdeckungen sowie wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden Pflanzensorten oder Tierarten
Verfahren zur chirurgischen oder therapeutischen Behandlung des menschlichen oder tierischen
Körper und Diagnostizierverfahren
Voraussetzungen für Patenterteilung
Erfindung muß nach dem Patentgesetz (§§ 1-25 PatG) drei Anforderungen
erfüllen:
1. Neuheit: weltweit neu
*neu = nicht zum Stand der Technik gehörend (umfaßt alles technische Wissen, das irgendwann
veröffentlicht wurde bzw. irgendwo in der Welt benutzt wird
*keine Veröffentlichung vor
Anmeldung
*Veröffentlichung: jede Bekanntmachung an eine nicht zur Geheimhaltung
verpflichtete Person (Präsentationen auf Ausstellungen und Messen, Beschreibungen der Erfindung durch Vorträge oder (eigene oder fremde) Publikationen)
2. Erfinderische Tätigkeit
3. Gewerbliche Anwendbarkeit
Warum braucht man Patente?
vielfältiges wissenschaftliches Forschungspotential an den Universitäten
bleibt es ungenutzt ---> Verlust für die deutsche Wirtschaft
besser: Forschungsergebnisse vor dem ungehinderten Zugriff
Dritter schützen und wissenschaftliches Know-how durch Patentanmeldungen wirtschaftlich verwerten
Recht zur alleinigen Vermarktung
Patentinhaber erhält das alleinige Recht zur Herstellung/Durchführung und zum Vertrieb des Gegenstandes/Verfahrens seines Patents
Verbietungsrecht
Möglichkeit, Dritten Herstellung und Vertrieb des geschützten Produkts zu untersagen
Schutzrechtsinhaber kann Unterlassung verlangen und Schadenersatz für begangene Nachahmungen fordern
Lizenzen
Schutzrechte muß man nicht selbst verwerten --> Lizenzvergabe, um z.B. auf Auslandsmärkten wirtschaftlich Fuß zu fassen,
ohne investieren zu müssen
Innovationsnutzen
Schutzrecht ist Belohnung für geleistete Kreativität und Investitionen in neue oder verbesserte Produkte und Verfahren
Ohne Schutzrechte könnten Mitbewerber die Neuheit "abkupfern" und kostengünstiger auf den Markt bringen (Entwicklungsaufwand eingespart).
Werbewirkung
Produkte oder Dienstleistungen durch Hinweise auf erteilte oder eingetragene Patente aufgewertet
Imagewerte des Anbieters erhöht --> innovatives Unternehmen
gewerbliche Schutzrechte:
effizientes Marketinginstrument entscheiden über Erfolg eines neuen Produkts mit und letztlich auch über Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen auf dem nationalen und globalen Markt
Wie wird en Patent erteilt?
Erfindungen von Arbeitnehmer im privaten und öffntl. Dienst, Beamte, Soldaten sowieHochschulmitgliedern fallen unter dem Arbeitnehmererfindergesetz (§1 arbnErfG)
Diensterfindungen
Während des Arbeits- oder Dienstverhältnisses entstanden ist aus der dem Arbeitnehmer obliegenden Tätigkeit entsprungen oder beruht maßgeblich
auf Erfahrungen oder Arbeiten der Universität.
Diese Erfindungen sind meldepflichtig und können durch die Universität als Arbeitgeberin in Anspruch genommen werden, Erfinder hat aber Anspruch auf angemessene Vergütung.
Freie Erfindungen
Sonderregelung für Professoren (Verwertungsprivileg): Mitteilungs- und Anbietungspflicht gegenüber Universität besteht nur,
wenn Universität für Forschungsarbeiten besondere Mittel aufgewandt hat
auch bei Drittmittelprojekten häufig Einschränkungen bei Patentenanmeldungen durch Geldgeber.
Wie sind Patente inhaltlch und strukturell aufgebaut?
1. Bibliographieteil
bibliographische Angaben bilden mit Zusammenfassung Deckblatt des Patents
wichtigste bibliographische Daten:
Zusammenfassung:
Internationale Standards zur einheitlichen Codierung von Patenten
2.
Patentansprüche
3. Patentzeichnungen
4. Beschreibungsteil
ausführliche Beschreibung der Erfindung:
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